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ZitatHallo zusammen,
das Präsidium des BWDV e. V. erreichen in letzter Zeit immer wieder Anfragen bezüglich einer Beitragsminderung aufgrund der aktuellen Situation.
Aus vereinsrechtlicher Sicht wird der Beitrag durch die Delegiertenversammlung festgelegt und unsere Satzung gibt dem Präsidium keine Möglichkeit diesen zu verändern – weder nach oben noch nach unten. Zusätzlich dient der Beitrag zur Erhaltung des Vereinszweckes und ist keine ,,Teilnahmegebühr am Spielbetrieb".
Das Präsidium und die Ligavereine sind momentan auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten um unsere Vereine zu unterstützen. Hierbei müssen wir jedoch die Vorschriften des Vereinsrechtes und der Abgabenordnung (in Bezug auf die Gemeinnützigkeit) beachten. Wir werden euch informieren, sobald wir hier zu einem Ergebnis gekommen sind.
Zusätzlich weisen wir alle Vereine noch einmal darauf hin, dass die Möglichkeit der Unterstützung durch die Landessportbünde besteht. Bitte informiert euch über das ,,Soforthilfeprogramm" auf der Seite des LSVBW unter https://www.lsvbw.de/coronavirus/
Bleibt gesund und verantwortlich
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